Wir bieten unseren Kunden Finanzierungsleasingverträge von mittel- oder langfristiger Dauer. Diese sind auf die Voll- oder Teilamortisation des Leasing-Gegenstandes ausgerichtet. Ein wesentliches Merkmal des Leasingvertrags ist die Grundmietzeit (sog. Grund-Leasing-Zeit), die bei solchen Verträge kürzer ist, als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Objektes. Für Finanzierungsleasingverträge führen wir außerdem eine Bilanzierung des Leasing-Objektes durch.
Vollamortisation
Vollamortisations-Verträge haben feste Laufzeiten mit Option auf Verlängerung. Wenn Sie bereits wissen, wie lange Sie das Leasing-Objekt finanzieren möchten, bietet sich ein Vollamortisations-Vertrag an. Dabei werden die Gesamtinvestitionskosten des Leasing-Gebers durch fest vereinbarte Leasing-Zahlungen während der Grundmietzeit abgedeckt. Die ermöglicht Ihnen eine bessere Planung & Kalkulation.
Ihre Optionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Vollamortisations-Vertrag am Ende der Laufzeit entweder zu reduzierten Leasingraten verlängern (Verlängerungsoption) oder den Leasing-Gegenstand zu vorher festgelegten Bedingungen kaufen (Kaufoption).
Haben Sie Fragen zum Thema Vollamortisationsverträge? Der nachhaltige Erfolg Ihres Unternehmens ist uns wichtig. Daher stehen wir Ihnen mit unserer Expertise jederzeit gerne zur Verfügung.
Teilamortisation
Manchmal ist die Entwicklung Ihres Geschäfts nur schwer berechenbar. Mit einem Teilamortisationsvertrag bleiben Sie flexibel. Dafür werden hier im Gegensatz zur Vollamortisation die Gesamtinvestitionskosten des Leasing-Gebers durch die Leasingraten während der Grundmietzeit nur teilweise abgedeckt. Zur Sicherstellung der erforderlichen vollen Amortisation der Kosten bei Vertragsende stehen Ihnen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung.
Ihre Optionen nach Ablauf der Vertragsglaufzeit:
Teilamortisation mit Andienungsrecht
Sie haben die Möglichkeit, das Objekt nach Ablauf des Leasing-Vertrages zu einem vorher im Leasing-Vertrag kalkulierten Preis (insofern der Marktwert des Objektes zum Zeitpunkt des Vertragsendes unter diesem Wert liegt) zu kaufen. Ein Anrecht auf den Kauf des Objekts durch den Leasing-Nehmer besteht jedoch nicht.
Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung
Verträge mit Mehrerlösausgleich sind eine im Mobilien-Leasing verbreitete Variante des Teilamortisationsvertrages. Zum Ausgleich des Restwerts wird das Leasing-Objekt nach Ablauf der Grundmietzeit am Markt verkauft. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, wird dieser zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber aufgeteilt.
Haben Sie Fragen zum Thema Teilamortisationsverträge? Der nachhaltige Erfolg Ihres Unternehmens ist uns wichtig. Daher stehen wir Ihnen mit unserer Expertise jederzeit gerne zur Verfügung.
Sale-and-lease-back-Verträge
Sollte sich das Objekt bereits in Ihrem Anlagevermögen befinden, bieten wir Ihnen über Sale-and-lease-back-Verträge an, Ihr Leasing-Objekt zu kaufen, um es Ihnen anschließend wieder zu verleasen. Dadurch können ggfs. auch stille Reserven mobilisiert werden. Sie schaffen hierdurch Liquidität, verbessern Ihre Bilanzkennzahlen und optimieren Ihre Bilanzstruktur, da wir auch hier eine Bilanzierung des Leasing-Objektes übernehmen.
Haben Sie Fragen zum Thema Finanzierungsleasing? Der nachhaltige Erfolg Ihres Unternehmens ist uns wichtig. Daher stehen wir Ihnen mit unserer Expertise jederzeit gerne zur Verfügung.
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Gerne stehen wir Ihnen als Ihr Sparringspartner zur Seite.